Eine Bekannte wurde am letzten Wochenende von einem Insekt gestochen. An dieser Stelle hatte sich eine gerötete Schwellung gezeigt. Ob es eine Zecke gewesen war, kann ein Laie nicht gleich feststellen. Um nichts zu versäumen wollte sie es einem Arzt zeigen. Wie sie erzählte, hatte sie bei vier Ärzten angerufen, aber keiner hatte 5 Minuten Zeit, sich die Stelle anzusehen. Muss man im Hochsommer um die ärztliche Versorgung bangen?
Natürlich gibt es die Notfallstationen in den Krankenhäusern, aber ist das notwendig, an einem ganz normalen Wochentag, zu Zeiten, wo eigentlich Ärzte zu erreichen sein sollten?
Erst nach weiteren Versuchen, wurde sie schließlich von der Vertretung eines praktischen Arztes angenommen. Und das, obwohl sie keine Kassenpatientin ist.
Klagt nicht ständig die Ärzteschaft, sie würde nach mehreren Gesundheitsreformen nicht mehr genügend verdienen und Kassenpatienten seien sowieso nicht lukrativ für sie? Nicht einmal als Privatpatient hat man also im Sommer eine Chance! In einer Radiosendung wurde gestern berichtet, dass gesetzlich Versicherte von den Ärzten als „Kassler“ bezeichnet werden und sie überhaupt nicht begeistert wären, wenn ihr Wartezimmer voll von Kasslern säßen.
Normalerweise sind Praxen auch in den Wochen vor und nach Ostern, Pfingsten, den Herbstferien und Weihnachten/Silvester sowieso geschlossen und man kann für längere Zeit keine Termine bekommen. Mit einigem Verständnis nehme ich dies jeweils hin, stelle ich mir doch vor, Ärzte möchten nicht in der Haupturlaubszeit die schönsten Wochen des Jahres verbringen. Demnach sollten sie jetzt zur Verfügung stehen. Da stellt sich doch die Frage, ob sich Ärzte immer noch, trotz aller Klagen sechsmal im Jahr Urlaub leisten können? Am Montagmorgen gibt es bei mehr und mehr Praxen keine Termine, weil das Wochenende verlängert wird. Selbstverständlich auch nicht am Freitagnachmittag, aber daran haben sich Patienten längst gewöhnt. Auch alle Ämter und größeren Firmen sind dann nicht mehr erreichbar. Ist nicht der Mittwochnachmittag auch ein Problem...? Ach ja, der Dienstag und Donnerstag bliebe dann noch als voller Tag – dummerweise richtet sich eine Krankheit nicht nach dem Wochentag.
Ich weiß von einer Nachbarin, die im letzten Jahr Gründe hatte, eine Darmspiegelung durchführen zu lassen. Der Facharzt hat sie im September auf das folgende Jahr vertröstet. Sie solle sich im Januar wieder melden, obwohl man auch dann noch Wochen auf Termine warten muss. Hätte es sich um eine bösartige Erkrankung gehandelt, wäre gut ein halbes Jahr verstrichen und vielleicht wäre es dann für eine Behandlung bereits zu spät gewesen. Ähnliches kann aber auch von anderen Berufssparten berichtet werden. Da fragt man sich doch, welche Arbeitsmoral haben wir in Deutschland? Müssen wir erst von asiatischen Staaten überholt werden? Dienstleistung und Service werden hierzulande ganz klein geschrieben. Dabei können auch in diesem Bereich gute Geschäfte gemacht werden.
Eine Freundin nahm vor Jahren eine psychologische Beratung in Anspruch, weil sie in der Firma gemobbt wurde. Zudem war sie auch noch geschieden und konnte ihre Probleme mit niemanden besprechen. Wenn die Feiertage kamen war es für sie immer besonders schlimm. Sie war allein und konnte ihren Kummer mit niemandem besprechen. Statt die immer wieder gleichen Schwierigkeiten von vornherein aufzufangen und zu bereden, war die Psychologin stets im Urlaub, wenn sie am Dringendsten gebraucht wurde. Auf der Luxusinsel muss es so toll gewesen sein, dass sie sich jeweils, als sie zurück kam, an die Probleme ihrer Patientin nicht mehr erinnerte und alles von Neuen aufgearbeitet werden musste, was die Zahl ihrer Therapiestunden verlängerte.
Da kann man nur froh sein, wenn man auf Betreuung durch Ärzte und Psychologen nicht angewiesen ist! Muss man aber die Öffentlichkeit durch lautes Klagen und Proteste so täuschen?
Reichen sechs Urlaube im Jahr noch nicht aus, die Mitgliedschaft im exklusiven Golfclub, das Segelboot und der Sportwagen als Zweitwagen? Dabei stirbt der Landarzt aus, der schon die Eltern seiner Patienten behandelte und auch sonntags mal vorbei schaut.
Sylvia Hofmann
Anmerkung der Redaktion
Zur Erinnerung: Der Eid des Hippokrates

„Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.
Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.
Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.
Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.
Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.
In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.
Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“
(Übersetzung aus dem Altgriechischen.)
Zur Erinnerung: Das Genfer Gelöbnis von 1949
Für jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis. "Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allem meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre".
Das Genfer Gelöbnis wurde 1949 in Genf vom Weltärztebund beschlossen. |